Die Tourismuswirtschaft hat in den vergangenen Jahren eine starke Aufwärtsentwicklung genommen und zählt weiterhin zu den Zukunftsbranchen mit besonderen Wachstumserwartungen. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 124,3Mio. Nächtigungen registriert, das entspricht einem Zuwachs von rund 9,3 % seit dem Jahr 2000. Die Zahl der Ankünfte stieg im selben Zeitraum sogar um 18,3 % auf 32,3 Mio.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Tourismus bzw. sein Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung ist eine wichtige Kennziffer für die Wirtschaftspolitik. Der Wertschöpfungsanteil des Tourismus am BIP belief sich 2008 Effekte auf 8,4 %, jener von Tourismus und Freizeitwirtschaft gemeinsam belief sich auf 16,1 % (Quelle: TSA, Tourismus-Satellitenkonto für Österreich).
Der wichtige Beitrag des Tourismus zur Einkommens-, Beschäftigungs- und Leistungsbilanzentwicklung ist für Österreich von zentraler Bedeutung. Die Zahl der unselbstständig Beschäftigten im Beherbergungs- und Gaststättenwesen stieg von 148.949 im Jahr 2000 auf 180.988 im Jahr 2008. In der gesamten Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die im Jahr 2007 durchschnittlich 243.963 Personen beschäftigte, konnten alleine in den letzten fünf Jahren über 35.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Das entspricht einer Steigerung um 17,4 % (gegenüber einer Steigerung von 8 % bei der Gesamtbeschäftigung).
Sehr beachtlich ist darüber hinaus, dass die Reiseverkehrseinnahmen 2008 über 7,1 Mrd. Euro zum Leistungsbilanzüberschuss von knapp 10 Mrd. Euro beiträgt und der Anteil dieser Reiseverkehrseinnahmen im selben Zeitraum über 50 % der gesamten Dienstleistungsexporterlöse ausmacht (Quelle: OeNB; Leistungsbilanz).
Bereits umgesetzt:
- Aufrechterhaltung der „Tourismusausnahme“ für Verbraucherverträge: Rechtssicherheit für unsere Betriebe in Zukunft auch in der ROM I-Verordnung.
- Verhinderung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie: Durchsetzung einer gesetzlichen Lösung für mehr Wahlfreiheit für die Betriebe.
- Keine verpflichtenden Kennzeichnungsvorschriften auf Speisekarten
- Freies Gewerbe für Bäder: Der Betrieb eines Bades bleibt weiterhin ein freies Gewerbe. Die Musterbadeordnung wird laufend angepasst.
- Rechtssicherheit bei Einladungen zu Geschäftsessen, Veranstaltungen und Sponsoring erreicht (Stichwort „Anfüttern“).
- Saisonierkontingent auch für den Winter 2009 gesichert.
- Leichterer Zugang zu ERP Klein-Krediten: Haftungsübernahme der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank für KMU.
- Schaustellerfahrzeuge benötigen kein digitales Kontrollgerät.
- Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen über das AMS und Fachkräfteausbildung in Regionen.
- Elektronische Verpflichtungserklärung: Entlastung von Bürokratie für die Reisebüros.
- Digitales Kino: TOP-Tourismus-Förderungsaktion auch für Kinobetriebe.
- Private Gesundheitsbetriebe sind Mitglied in der Bundesgesundheitskommission.



