Die Steuerentlastung 2009 war einer der großen Erfolge des Wirtschaftsbundes, die er für die Unternehmerinnen und Unternehmer verzeichnen konnte. Mit der Einführung des Gewinnfreibetrages kommt es zur lang überfälligen steuerlichen Gleichstellung von unselbstständig Beschäftigten und Unternehmer/innen, und damit zu mehr Gerechtigkeit im Steuersystem. Das Bekenntnis zu einer zweiten Etappe der Steuerreform wurde bereits im Regierungsprogramm paktiert. Dabei soll es um eine aufkommensneutrale Steuerreform gehen, die im Kern den Mittelstand entlasten sollte.
Bereits umgesetzt:
- Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Gewinnfreibetrag für Unternehmer/innen:
Der Gewinnfreibetrag setzt sich zusammen aus dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Freibetrag:
Grundfreibetrag: Bis 30.000 Euro steht allen Unternehmer/innen bedingungslos ein Freibetrag von 13 % zu, d.s. 3.900 Euro (max. Steuerersparnis 1.950 Euro).
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Zusätzlich können Unternehmer/innen über 30.000 Euro ein Freibetrag von max. 13 % (max. 100.000 Euro) geltend gemacht werden, wenn dieser Betrag in Anlagegüter, Wertpapiere oder Gebäude investiert wird. - Neuer Tarif – Entlastung bei der Lohn- und Einkommenssteuer (schon ab 2009):
bis 11.000 Euro pro Jahr sind steuerfrei (bisher 10.000 Euro)
zwischen 11.000 Euro und 25.000 Euro wird der Steuersatz auf 36,5% reduziert (bisher 38,33%)
zwischen 25.000 Euro und 60.000 Euro wird der Steuersatz auf 43,143% reduziert (bisher 43,6%)
über 60.000 Euro (bisher 51.000 Euro) werden mit 50% besteuert. - Darüber hinaus wurden durch das neue Familienpaket weitere Entlastungen vor allem für Unternehmerinnen erreicht:
Neu: Kinderfreibetrag in Höhe von 220 Euro/Kind für alle Kinder.
Dieser Freibetrag vermindert das steuerpflichtige Einkommen.
Neu: Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten bis 2.300 Euro pro Kind



