Unternehmerinnen/innen sind es gewohnt Risiko zu tragen, Eigenverantwortung zu leben und Eigenvorsorge zu betreiben. Das Berufsbild des Unternehmers ist aber einem intensiven Wandel unterworfen.
Die Zahl der Kleinstunternehmer/innen, insbesondere der Einpersonenunternehmen steigt, unaufhaltsam. Auch die Übergänge von der Unselbstständigkeit in die Selbständigkeit werden fließender und häufiger. Die Bedürfnisse und Erwartungen, aber auch die geschäftlichen und beruflichen Risken von Selbständigen haben sich damit verändert.
Diesen Veränderungen haben wir in vielfältiger Form Rechnung getragen und so konnte der Wirtschaftsbund einiges zum Mehr an sozialer Sicherheit für Unternehmer/innen durchsetzen. Neue Maßnahmen für mehr soziale Sicherheit für Wirtschaftstreibende sind aber unverzichtbar.
Bereits umgesetzt:
- Bessere soziale Absicherung für Gewerbetreibende im Alter durch die Selbständigenvorsorge nach dem Modell der „Abfertigung Neu“
Zum Aufbau einer zusätzlichen Säule der Alterssicherung neben der gesetzlichen Altersvorsorge und der jetzt auch den Selbständigen ermöglichten privaten Zukunftsvorsorge wurde eine weitere steuerlich begünstigte Möglichkeit der Eigenvorsorge für Unternehmer geschaffen. Wie bei den Arbeitnehmern werden die angesparten Beträge verrentet oder können beim Pensionsantritt als Barbetrag bezogen werden. Es entstehen aber keine zusätzlichen Kosten, weil dieses Modell durch die Senkung des Beitragssatzes in der gewerblichen Krankenversicherung von 9,1 auf 7,65% gegenfinanziert wird. - Bessere soziale Absicherung für Wirtschaftstreibende im Falle von Arbeitslosigkeit
Unternehmer, die vor ihrer Selbstständigkeit unselbstständig erwerbstätig waren, werden in Zukunft ihre erworbenen Ansprüche auf Arbeitslosengeld zeitlich unbefristet behalten können. Somit werden ihre unselbstständig erworbenen Arbeitslosengeldansprüche ohne Zusatzbeitrag gesichert.
Für Wirtschaftstreibende, die vor ihrer Selbständigkeit keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld erworben haben, gibt es in Zukunft die Möglichkeit einer freiwilligen maßgeschneiderten Arbeitslosenversicherung ab 1. Jänner 2009. - Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten für Kinder bis zum 10. Lebensjahr ist ein wichtiger Schritt zur Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie gelungen, der Familien um 510 Mio. Euro entlastet und wichtige Betreuungsleistungen ermöglicht. - Bessere soziale Absicherung für Wirtschaftstreibende bei Krankheit und Unfall durch die freiwillige Versicherung für Kranken und Taggeld
Je kleiner das eigene Unternehmen, desto gravierender können Krankheit oder Unfall auch in finanzieller Hinsicht sein. Mit einer freiwilligen Zusatzversicherung kann nun diese Lücke geschlossen werden. Die Beiträge dafür wurden von 4,25 % auf 2,5 % der Beitragsgrundlage gesenkt. Als Leistungen werden im Fall des Falles Krankengeld (bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung) und Taggeld (bei Spitalsaufenthalt) ausgezahlt. Das schafft mehr finanzielle Sicherheit für Selbstständige! - Kostenentlastung für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe sowie Jungunternehmer
Durch die Senkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung um insgesamt knapp 2/3 von 2006 bis 2015 bzw. in der Krankenversicherung um die Hälfte wurden Kleinunternehmer sukzessive entlastet.
Für Unfälle und längere Krankenstände von unselbständig Beschäftigten erhalten Arbeitgeber von Kleinbetrieben (mit bis zu 50 Beschäftigten) 50 % des fortgezahlten Entgelts inklusive Sonderzahlungen rückerstattet. Durch die Pauschalierung der Krankenversicherungsbeiträge werden Jungunternehmer und Neugründer entlastet. Diese Entlastungen entlasten Kleinst-, Klein-, Mittelbetriebe sowie Jungunternehmer jährlich um 165 Millionen. - Völlige Steuerbefreiung für Einkommen bis 11.000 Euro
Gerade auch die kleinsten Unternehmen sollten durch Steuerreformen entlastet werden. Deshalb haben wir in drei Schritten die Steuerfrei-Grenze angehoben. Zuerst von 7.000 Euro auf 8.880 Euro, von 8.800 Euro auf 10.000 Euro und von 10.000 Euro auf 11.000 Euro. Somit bezahlen rund 40 % der Selbstständigen keine Einkommenssteuer mehr. - Kinderbetreuungsgeld auch für Unternehmerinnen
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Unternehmerinnen zu verbessern, gelang es das Kinderbetreuungsgeld auch auf Unternehmerinnen auszuweiten. Wahlfreiheit für 3 Varianten der Auszahlung ausgewählt werden (30 (+6) Monate zu je 436 Euro, 20 (+4) Monate zu je 624 Euro, 15 (+3) Monate zu je 800 Euro). - Kinderbetreuungsgeld: noch mehr Wahlfreiheit (1.1.2010)
Per 1. Jänner 2010 konnten die Varianten auf fünf erweitert werden. Die bisherigen drei Pauschalmodelle bleiben weiter bestehen und werden um eine zusätzliche Pauschalvariante, nämlich 12 (+ 2) Monate (bei Inanspruchnahme durch den 2. Elternteil) zu je 1.000 Euro ergänzt. Darüber hinaus wird eine einkommensabhängige Variante für den Zeitraum von 12 (+2) Monaten (bei Inanspruchnahme durch den 2. Elternteil) bei der erwerbstätige Eltern 80% des letzten Nettoeinkommens, mindestens aber 1.000 Euro und maximal 2.000 Euro, beziehen können. - Betriebshilfemodelle in ganz Österreich umgesetzt
Die Versicherung für ihre Arbeitskraft bei Krankheit, Unfall, Spitalsaufenthalt und Geburt wurde für alle Unternehmer, die bei der SVA versichert sind kostenlos eingeführt. Dadurch können z. B. Unternehmerinnen als werdende Mütter, während ihrer Abwesenheit eine Ersatzkraft einstellen. Dies kommt vor allem Kleinstbetrieben und Einpersonenunternehmen zu Gute, weil trotz Schwangerschaft die Aufrechterhaltung und Fortführung eines Betriebes gewährleistet werden kann. - Einführung des Katastrophenfonds mit Soforthilfe bis 10.000 Euro pro Betriebsinhaber
Die Hochwasserkatastrophen vor einigen Jahren haben gezeigt, wie notwendig die Solidarität der österreichischen Wirtschaft mit in Not geratenen Unternehmern ist. Das zum Anlass genommen wurde ein Katastrophenfond eingerichtet, wodurch Gewerbetreibenden, deren Betriebe von Naturkatastrophen betroffen werden, prompt und unbürokratisch geholfen werden kann.



