Innovation erschließt das Wachstumspotenzial neuer Märkte, sichert die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte und Dienstleistungen der heimischen Unternehmen und ermöglicht eine steigende Wertschöpfung und Produktivität. Innovation ist somit die Voraussetzung für Wohlstand und gesellschaftliche Weiterentwicklung.
Viele der österreichischen Unternehmen sind in ihren Märkten Technologieführer und versuchen, diese technologische Kompetenz weltweit umzusetzen. Die Bundesregierung unterstützt diese Stärke und hat bis 2010 eine F&E-Quote von 3 % des BIP als Ziel festgehalten (4 % bis 2020). Tatsächlich wurden in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte erzielt und die F&E-Quote ist kontinuierlich gestiegen. Nach Globalschätzung von Statistik Austria werden die Ausgaben für F&E in Österreich im Jahr 2009 rund 7,65 Mrd. € oder rd. 2,73 % des BIP erreicht haben.
Bereits umgesetzt
- Klima- und Energiefonds
Ist mit 150 Mio. € pro Jahr dotiert (500 Mio. € bis 2010 für Anliegen des Klimaschutzes) - Finanzierung der F&E-Förderung des Bundes kontinuierlich ausgebaut
- Mit zusätzlichen Offensivmitteln I (508,7 Mio. Euro 2001 – 2003) und II (600 Mio. Euro 2004 – 2006) ist die Bundesregierung der Prioritätensetzung der Wirtschaft im Bereich Forschung und Innovation gefolgt.
- Einrichtung der Nationalstiftung für Forschung und Technologieentwicklung, die jährlich zwischen 80 und 125 Mio. Euro für die Forschungs- und Innovationsförderung ausschüttet
- Technologieanleihe im Ausmaß von 1 Mrd. Euro bis 2010, die aus Privatisierungserlösen und Dividenden der ÖIAG getilgt wird, wurden 2005 50 Mio. Euro, 2006 75 Mio. Euro zusätzlich als aktiv einsetzbare Fördermittel für F&E insgesamt flüssig gemacht und gleichzeitig eine Basis für weitere Mittel bis 2010 geschaffen. Bis 2008 sind ca. 150 Mio. davon abgerufen worden.
- Bruttoinlandsausgaben für F&E
2000 – 2009 in Prozent des BIP2000
1,91%2001
2,03%2002
2,12%2003
2,23%2004
2,22%2005
2,43%2006
2,49%2007
2,55%2008
2,63%2009
2,73% - Forschungsfreibetrag verbessert: Basis ausgeweitet – Freibetrag erhöht
Bis 2002 konnte der Forschungsfreibetrag nur für »volkswirtschaftlich wertvolle« Projekte geltend gemacht werden. Seither ist er unabhängig von der Patentierbarkeit und umfasst heute alle F&E-bezogenen Aufwendungen, einschließlich der Personalkosten. Der Forschungsfreibetrag wurde von 15% auf 25% erhöht. Für Unternehmen mit einer besonders dynamischen Entwicklung der F&E-Aufwendungen wurde die Möglichkeit eines Forschungsfreibetrags von 35 % beibehalten. - Forschungsprämie geschaffen und erhöht
Da für innovative Unternehmen ohne ausreichenden Gewinn ein Freibetrag keine Erleichterung darstellt, wurde als Wahlmöglichkeit die Forschungsprämie geschaffen und von 3% auf 8% der F&E-Aufwendungen erhöht. Damit kommen auch Start-Ups und Unternehmen in der forschungsintensiven Produktentwicklungsphase in den Genuss eines Steuervorteils, der helfen soll das Innovationsrisiko abzudecken. - Konjunkturpaket II
Für Forschung und Entwicklung werden jeweils € 50 Mio. für 2009 und 2010 an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung gestellt. Diese sollen für Instrumente der direkten Forschungsförderung mit großem Potential zur raschen Wirksamkeit genutzt werden (Headquarter-Programm, FFGBasisprogramm, Start-up Programm, Modernisierung der Geräte an Universitäten, etc.).



