Eine Unternehmensnachfolge stellt - wie auch die Gründung – eine wichtige Phase im Unternehmenslebenszyklus dar, die den nachhaltigen Erfolg des Betriebes wesentlich beeinflusst. In der Dekade 2009 - 2018 stehen rd. 57.500 Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU inkl. Ein-Personen-Unternehmen, EPU), das sind rd. 18 % der KMU (inkl. EPU) der Gewerblichen Wirtschaft, vor der Herausforderung, die Unternehmensübertragung erfolgreich zu meistern. Eine überdurchschnittliche Betroffenheit zeigt sich insbesondere in den Sparten Handel sowie Tourismus und Freizeitwirtschaft bzw. in den Bundesländern Tirol, Salzburg, Kärnten und Vorarlberg.
Bereits umgesetzt
- Ersatzlose Streichung der Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Bis zu 7.700 Euro Nachfolgebonus (nähere Infos unter www.nachfolgebonus.at)
- Unbefristete Verlängerung des Neugründungsförderungsgesetzes mit erweitertem Anwendungsbereich: Auch Übertragungen sind teilweise erfasst.
- Verbesserungen bei Betriebsaufgaben und Betriebsübertragungen: Verminderung des Veräußerungsgewinnes vor Versteuerung um 7.300 Euro oder Verteilung dieses Gewinnes auf 3 Jahre.
- Erbschafts- und Schenkungssteuer: Freibetrag bei Übertragung von Betriebsvermögen in Höhe von 365.000 Euro.
- Finanzierungserleichterungen durch z. B. Eigenkapitalgarantien der Bürges-Bank, durch den Gründungsbonus



