Verstärkte Internationalisierung und damit einhergehende schnellere Marktveränderungen, intensivierte Digitalisierung durch Internet und neue Technologien sowie demographische Veränderungen und nicht zuletzt der Wertewandel stellen die Arbeitswelt von heute auf den Kopf.
Unterstützt durch die expansive Wirtschaftspolitik hat sich die Konjunktur weltweit stabilisiert, der Welthandel expandiert seit dem Sommer 2009. In Österreich wuchs das BIP im III. Quartal gegenüber dem Vorquartal saisonbereinigt real um 0,9%. Vor allem die Industriekonjunktur hat sich erholt. Die Bauproduktion hatte erst zuletzt leicht steigende Tendenz. Der Einzelhandel entwickelte sich aufgrund starker Lohnzuwächse und niedriger Inflation stabil. Die Zahl der Arbeitslosigkeit hat im Jänner 2010 die 400.000er-Marke überschritten. Inklusive Schulungen waren in Österreich 402.692 Personen ohne Job. Das waren um 21.069 Betroffene mehr als noch im Dezember und um 13,4 Prozent oder um 47.646 Betroffene mehr als vor einem Jahr. Parallel dazu ging die Zahl der offenen Stellen um 12,9 Prozent oder um 3.457 auf 23.354 Jobs zurück. Die Beschäftigung sank nach vorläufigen Zahlen im Jahresvergleich um 1,2 Prozent auf 3,297 Mio. Beschäftigte.
Die Entwicklung am Arbeitsmarkt wird sich jedoch aufgrund der weltweiten wirtschaftlich angespannten Situation weiterhin verändern, daher bedarf es besonderer Maßnahmen und neuer Arbeitsmarktpolitischer Instrumente um diesen Veränderungen entgegenwirken zu können. Die Arbeitsmarktpolitik hat einen wesentlichen Beitrag zu leisten, dass Arbeitsplätze erhalten und gesichert werden und damit drohende Arbeitslosigkeit abgewehrt wird.
Bereits umgesetzt
- Lohnnebenkostenförderung für die/den erste/n junge/n Mitarbeiter/ in im ersten Jahr.
Gefördert werden Ein-Personen-Unternehmen, die den ersten Mitarbeiter im Rahmen eines echten Dienstverhältnisses anstellen. Zielgruppe sind jüngere Arbeitslose bzw. arbeitsuchend Vorgemerkte nach Ausbildungsabschluss bis 30 Jahre. Die Förderung beträgt 25 % des Bruttolohns (12/pro Jahr) und gilt für maximal ein Jahr. - Soziale Absicherung durch Arbeitslosenversicherung für Selbstständige.
Seit 1.1.2009 gibt es die neue Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Damit ist es Selbstständigen möglich, sich für den Fall der Arbeitslosigkeit abzusichern. Selbstständige, die früher als Arbeitnehmer tätig waren, behalten ihren früheren Arbeitsloseversicherungsanspruch auch während der Selbständigkeit und das ohne Beitragszahlung. Für Unternehmer/innen, die vor ihrer Selbständig-keit keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld erworben haben, gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen maßgeschneiderten Arbeitslosen-versicherung. - Entfall des Bonus-Malus-Systems für Unternehmen für die Einstellung und Freisetzung älterer Arbeitnehmer.
Dadurch wurden vor allem eine bürokratische Hürde und eine oftmals ungerechte Bestrafung von Unternehmer in der Höhe von 3 Monatsbezügen in Form von Maluszahlungen abgeschafft. - Beihilfe zur Kurzarbeit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sowie eine befristete Verlängerung der Förderung von Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate bis 2011 und eine Entlastung für Unternehmer durch eine Befreiung der Sozialversicherungsbeiträge ab dem 7. Kurzarbeitsmonat.
- Vereinfachungen bei der Altersteilzeit durch Wegfall der Ersatzkrafteinstellung.
Neu ist eine Ersatzrate von 90 % bei der in der jetzigen Krisenlage besonders passenden kontinuierlichen Altersteilzeit, dadurch wird der Zugang zur Altersteilzeit insbesondere für Mitarbeiter von KMU`s erleichtert. Bei geblockter Altersteilzeit beträgt die Ersatzrate künftig 55 %. Krisenbedingt wird das Antrittsalter für 2010 eingefroren und steigt ab 1.1.2011 wieder um ein halbes Jahr pro Jahr. - Verbesserung und eine weitere Flexibilisierung bei der Förderung von Bildungskarenz durch eine Erleichterung der Inanspruchnahme für die Mitarbeiter von KMU’s
Die erforderliche Dauer des Dienstverhältnisses im Unternehmen wurde von 1 Jahr auf 6 Monate gekürzt und die Dauer der Bildungskarenz auf mind. 2 Monate statt mind. 3 Monate. - Eine Erhöhung des Nachtschwerarbeitsbeitrages konnte verhindert werden.
Dieser bleibt bis 2012 bei 2 %. - Die Einrichtung einer neuen Jugendstiftung soll dazu beitragen, dass arbeitslose Jugendliche bei einem Umstieg in eine neue Beschäftigung zusätzliche Ausbildungen für den neuen Betrieb erwerben können.
- Fachkräfteverordnung
Durch den Fachkräftemangel wurde der Arbeitsmarktzugang für neue EU-Bürger in 67 Mangelberufen erleichtert. Es gibt im Rahmen der Fachkräfteverordnung keine Kontingente, nach durchgehender zwölfmonatiger Zulassung zur Beschäftigung erwerben neue EU-Bürger freien Arbeitsmarktzugang. - Neues Arbeitszeitpaket
Individuelle Arbeitszeitmodelle für Betriebe ab dem 1.1.2008 durch die Möglichkeit einer Vier-Tage-Woche und einer Zwölf-Stunden-Schicht in Form einer Betriebsvereinbarung. - Neufassung der Zumutbarkeitsbestimmungen zur frühzeitigen aktiven Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
- Senkung des Dienstnehmerbeitrages von bis zu 2% für niedrige Einkommen sowie Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrages ab Vollendung des 57. Lebensjahres.
- Jugendbeschäftigungspaket
Bei den Lehrlingen kommt es zu einer größeren Flexibilität bei der Lösung von Lehrverträgen und einer bedarfsgerechten Lehrlingsförderung als Antwort auf den Fachkräftemangel. Bei diesem neuen Fördersystem tritt anstelle der bisher für jedes Lehrverhältnis gewährten einheitlichen Lehrlingsausbildungsprämie eine differenzierte bedarfsgerechte Basisförderung in der Höhe der tatsächlich bezahlten kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigung. - Blum-Bonus II – zusätzlich betriebliche Förderung
Neben der Basisförderung besteht die Möglichkeit einer betrieblichen Förderung zur Schaffung von zusätzlichen Lehrstellen und zur Steigerung der Qualität in der Lehrlingsausbildung. - Mehr Bildung durch Sabbaticals: Ohne finanzielle Unterstützung können auch so genannte Sabbaticals in Anspruch genommen werden.
Der Kollektivvertrag kann eine Durchrechnung der Normalarbeitszeit über mehrere Jahre zulassen, wenn der Zeitausgleich in mehrwöchigen zusammenhängenden Zeiträumen erfolgt. - Abfertigung Neu:
Im alten System hatten einerseits Arbeitgeber mit der schwierigen Kalkulierbarkeit von Abfertigungsansprüchen Problemen und andererseits erhielten weniger als 20 % aller Arbeitnehmer eine Abfertigung. Jetzt können Arbeitnehmer ihren persönlichen „Vorsorgerucksack“ von einem Arbeitgeber zum nächsten mitnehmen – dadurch wurde Flexibilität durch Sicherheit geschaffen und die Mobilität erhöht!
Weitere bereits umgesetzte Maßnahmen
- Verpflichtender Betreuungsplan für jeden Arbeitslosen
- Senkung der Lohnnebenkosten für Lehrlinge
- Modernisierung und Modularisierung der Lehrberufe
- Erfolgsmodell Integrative Berufsausbildung



